Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 07.08.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3535
OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts - Nutzungsbeschränkung für Stellplätze eines Geschäftslokals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein- und Ausfahrt nur bis 21 Uhr: Zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung der Versetzung eines Parkpfostens im Rahmen des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Feststellung der Nichtigkeit eines ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Sondernutzungsrecht: Parkplätze im Hof - Eigentümergemeinschaft darf deren konkreten Gebrauch regeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regelungskompetenz der Wohnungseigentümer für konkreten Gebrauch der Sondernutzungsrechte? (IMR 2007, 1125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1461
  • NZM 2008, 44
  • FGPrax 2007, 112
  • ZMR 2007, 484
  • BauR 2007, 933
  • DAR 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143).

    b) Die Auslegung eines derartigen Eigentümerbeschlusses, der nach § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung in das Grundbuch für etwaige Sondernachfolger gilt, richtet sich nach dessen in der Niederschrift der Eigentümerversammlung festgehaltenen Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des Versammlungsprotokolls dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292 f.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Ohne rechtzeitige Anfechtung erlangt der Beschluss Bestandskraft (BGHZ 145, 158/168 f.).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    b) Die Auslegung eines derartigen Eigentümerbeschlusses, der nach § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung in das Grundbuch für etwaige Sondernachfolger gilt, richtet sich nach dessen in der Niederschrift der Eigentümerversammlung festgehaltenen Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des Versammlungsprotokolls dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292 f.).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Im Zusammenhang mit der Nichtigkeitsprüfung spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümerbeschluss inhaltlich einen ordnungsmäßigen Gebrauch regelt, der unter Berücksichtigung der Beschaffenheit seines Gegenstands sowie öffentlichem Recht und Verkehrssicherungspflichten dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG NZM 1998, 239; OLG Köln NZM 2000, 191; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 15 WEG Rn. 5 und 10).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143).
  • OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06

    Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen -

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Mehr ist unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit, jedenfalls soweit es um die ohne gerichtliche Ungültigerklärung für jedermann zu beachtende Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses geht, nicht zu verlangen (vgl. auch OLG München ZMR 2007, 69).
  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Läden zeichnen sich herkömmlicherweise dadurch aus, dass in ihren Räumen Geschäfte mit beschränkten Öffnungszeiten betrieben werden (vgl. BayObLG ZMR 1996, 335; OLG Hamburg ZMR 2002, 455; OLG Köln WuM 2005, 71; siehe auch § 3 LadSchlG).
  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Läden zeichnen sich herkömmlicherweise dadurch aus, dass in ihren Räumen Geschäfte mit beschränkten Öffnungszeiten betrieben werden (vgl. BayObLG ZMR 1996, 335; OLG Hamburg ZMR 2002, 455; OLG Köln WuM 2005, 71; siehe auch § 3 LadSchlG).
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143).
  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestellten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch eine Hausordnung (KG NJW-RR 1996, 586; siehe auch BayObLG NZM 1999, 1145).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 100/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung

  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97

    Ordnungsgemäße Gebrauch bei Eigentümerbeschluß zum Abstellen von PKW im Hof der

  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 116/02

    Kostentragung nach Rechtsmittelrücknahme im Wohnungseigentumsverfahren -

  • OLG München, 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

    Wohnungseigentum: Nutzung einer als Laden bezeichneten Teileigentumseinheit unter

    Ein Laden gestattet den Verkauf von Waren an Endverbraucher innerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten (vgl. z.B. OLG München NZM 2008, 44; Schmid/Kahlen, Wohnungseigentumsgesetz, § 14 Rn. 96).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 S 4885/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit eines nach Ablauf der

    Eine Gebrauchsregelung ist ordnungsgemäß, wenn sie unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Gegenstands und der Verkehrssicherungspflichten dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (OLG München, NJW-RR 2007, 1461, 1462).
  • AG Hamburg-Altona, 09.11.2021 - 303a C 7/21

    Verbot der Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage?

    Denn diese ist gemäß § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 WEG i. V.m. der Schlussbestimmung der als Anlage K3 überreichten Hausordnung (Bl. 70 d.A.) berechtigt, die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich von Sondernutzungsflächen (vgl. nur zu § 15 WEG a.F. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.06.2006 - 20 W 152/04; OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4283
OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.08.2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. August 2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Kraftfahrzeugschadens im Wege der Naturalrestitution; Verbot der Bereicherung des Geschädigten eines beschädigten Kfz durch Schadensersatz; Darlegung des besonderen Integritätsinteresses bei Übersteigen der sogenannten 30 % -Grenze

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 2; ; GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1 b

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Fälligkeit der angefallenen Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze nach Durchführung der Reparatur

  • ra-frese.de (Auszüge)

    6 monatige Frist vor Abrechnung auf Reparaturkostenbasis: AIG gibt kampflos auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

    Das Vorliegen eines Integritätsinteresse spielt dann eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren lassen darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sogenannte 30 %-Grenze; vgl. BGHZ 115, 364; 154, 395).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 588) kann der Geschädigte, der das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt, grundsätzlich den Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Das Vorliegen eines Integritätsinteresse spielt dann eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren lassen darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sogenannte 30 %-Grenze; vgl. BGHZ 115, 364; 154, 395).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Die Niederlassung des ausländischen Unternehmens in der Bundesrepublik ist ausweislich des Geschäftspapiers der Beklagten lediglich eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung (vgl. BGH NJW 2003, 1672).
  • OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08

    Fälligkeit des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung inklusive

    Eine zeitweise Beweisnot der klagenden Partei steht der Fälligkeit eines begründeten Anspruchs nämlich nicht entgegen (vgl. OLG Nürnberg DAR 2008, 27 f).
  • KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Reparaturkosten

    Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sechs Monate Weiternutzung bei Abrechnung von

    Die Tatsache, dass der Geschädigte in den ersten sechs Monaten sein Integritätsinteresse unter Umständen nicht hinreichend nachweisen kann, steht einer Fälligkeit des Anspruchs nicht entgegen (vgl. auch OLG Nürnberg, DAR 2008, 27 ff).
  • LG Leipzig, 12.09.2008 - 8 S 115/08
    Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Auffassung des OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 07.08.2007 (2 W 1109/07) vollumfänglich an.
  • AG Leipzig, 13.03.2008 - 111 C 8135/07
    Es ist dann aber das Prozessrisiko der Beklagten, wenn sie einen begründeten und fälligen Anspruch deswegen nicht sofort begleicht (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 2 W 1109/07 in DAR 2008, S. 27/28).
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